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DATENSCHUTZ

1. Verantwortliche Stelle

Verantwortlich im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die

Albert-Schweitzer-Schule
Realschule der Stadt Solingen
Kornstraße 6
42719 Solingen

Telefon: 0212 – 599640
Fax: 0212 – 5996439

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Die Schulleitung trägt die Gesamtverantwortung für Datenschutz und Datensicherheit.

 

2. Datenschutzbeauftragte / behördlich bestellte Datenschutzbeauftragte (bDSB)

Die Datenschutzbeauftragte der Schule wird durch die Bezirksregierung bestellt und berät bei allen Fragen des Datenschutzes. Die Kontaktdaten werden auf Anfrage im Sekretariat bereitgestellt.
Medienberatung NRW

​

3. Datenerhebung und -verarbeitung

a) Beim Besuch der Website

Folgende Daten werden bei jedem Zugriff automatisch verarbeitet:

  • Datum und Uhrzeit des Aufrufs

  • IP-Adresse

  • Aufgerufene Seite

  • übertragene Datenmenge

  • Browsertyp, Betriebssystem, ggf. Referrer
    Diese werden zur Bereitstellung der Website, Sicherung des Systems und zur Statistik genutzt. Die Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse, z. B. zur Abwehr von Angriffen).
    Schulministerium NRWLDI NRW
    Die Daten verbleiben in Protokolldateien für maximal 48 Stunden direkt zugänglich, danach anonymisiert oder spätestens nach vier Wochen gelöscht.
    Schulministerium NRW

 

b) Beim Kontakt über E‑Mail oder Kontaktformular

Personenbezogene Daten (z. B. Name, E‑Mail-Adresse) werden nur erhoben, wenn Sie diese freiwillig zur Kontaktaufnahme angeben. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (öffentliche Aufgabe) bzw. ggf. Art. 6 Abs. 1 lit. a (Einwilligung). Die Daten werden zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt und gelöscht, sobald sie nicht mehr erforderlich sind.

 

c) Verarbeitung schulischer Daten (Schüler*innen, Personal)

Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgen im Rahmen der öffentlichen Bildungsaufgabe gemäß §§â€¯120–122 Schulgesetz NRW sowie VO‑DV I und VO‑DV II. Die Schulleitung ist für die korrekte Umsetzung verantwortlich.
Schulministerium NRWWolters Kluwer Online

 

Informationspflichten bei Datenerhebung

Zu Beginn einer schulischen Beziehung (z. B. bei Anmeldung) werden Schülerinnen, Schüler sowie Erziehungsberechtigte gemäß Art. 13/14 DSGVO umfassend über die Datenverarbeitung informiert – entweder schriftlich oder über Verweis auf die Schulhomepage. Auch im laufenden Schulbetrieb wird regelmäßig auf die Informationsdokumente hingewiesen, z. B. durch Elternbriefe oder Versammlungen.
Schulministerium NRWDatenschutz Schule

 

5. Veröffentlichung von personenbezogenen Daten auf der Schulhomepage

  • Beschäftigte (z. B. Lehrkräfte) dürfen laut IFG NRW namentlich und mit Funktionen veröffentlicht werden – nach vorheriger Information.
    Datenschutz SchuleSchulministerium NRW

  • Fotos, Videos oder persönliche Informationen von Schülerinnen, Schülern oder Eltern dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung veröffentlicht werden. Standard-Injektionen bei der Einschulung (General‑Einwilligungen) reichen rechtlich nicht aus.
    Schulministerium NRWDatenschutz Schule

  • Ausnahmen: Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk erkennbar sind, können ggf. ohne Einwilligung veröffentlicht werden – je nach Einzelfall und Rechtslage.
    Schulministerium NRW

 

6. Cookies und externe Dienste / Social Media

Soziale Netzwerke oder externe Plattformen erfordern besondere Hinweise. Die Schule klärt über deren Nutzung und datenschutzrechtliche Konsequenzen auf und verlinkt auf die Datenschutzinformationen der Plattformbetreiber. Ein Zwang zur Nutzung dieser Dienste darf nicht entstehen.
Schulministerium NRW

 

7. Betroffenenrechte

Sie haben folgende Rechte gemäß DSGVO:

  • Auskunft (Art. 15)

  • Berichtigung (Art. 16)

  • Löschung (Art. 17)

  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18)

  • Widerspruch (Art. 21)

  • Datenübertragbarkeit (Art. 20)

  • Widerruf erteilter Einwilligungen jederzeit möglich (Art. 7 Abs. 3)

Zudem können Sie sich bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW beschweren:
Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Tel. 0211 / 38424‑0, E‑Mail: poststelle@ldi.nrw.de
fals.deWikipédia

 

8. Datensicherheit (technische und organisatorische Maßnahmen)

Die Schule setzt angemessene Maßnahmen ein, um Ihre Daten zu schützen – z. B. Zugangsbeschränkungen, regelmäßige Updates, Verschlüsselung, sichere Speicherung. Die Schulleitung stellt sicher, dass Daten nur auf dienstlichen Geräten verarbeitet werden.
Schulministerium NRWMedienberatung NRW

 

9. Dokumentationspflicht

Die Schule führt ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß VO‑DV I & II und stellt dieses auf Anfrage zur Einsicht bereit.
Schulministerium NRWWolters Kluwer Online

 

Hinweise zur Nutzung auf der Schulwebsite

  • Verlinkung im Footer und auf Seiten zu Datenschutzhinweisen.

  • Bereithaltung der vollständigen VO‑DV‑Dokumente im Sekretariat.

  • Nutzung des NRW-Musterformulars zur Homepage‑Datenschutzerklärung:
    Beispiel als Word‑Dokument verfügbar über das Bildungsportal NRW.

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